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Frauen und Altersarmut - ein soziales Anliegen

Veröffentlicht in Allgemein

Wer meint Armut im Alter beträfe nur Einzelfälle, der irrt. Wer glaubt, Altersarmut wird es in der Zukunft nicht geben, irrt erst recht.

Viele der Frauen, die nach dem 2. Weltkrieg beim Wiederaufbau Hand angelegt und danach zum Wirtschaftswunder beigetragen haben, sind heute die Verliererinnen der Wohlstandsgesellschaft. Sie haben Kinder großgezogen, haben überwiegend mit Minijobs das Familieneinkommen aufgebessert. Sie haben vielfach auf eine eigene Karriere verzichtet und nachdem die Kinder „aus dem Haus“ waren, die Pflege der Eltern und Schwiegereltern übernommen. Die Rückkehr in einen etwa früher erlernten Beruf ist nach mehrjähriger Unterbrechung fast nicht mehr möglich – auch eine Tatsache im schnell fortschreitenden Technologiezeitalter. Was bleibt sind wiederum unterbezahlte Teilzeit- oder Minijobs. Das alles geht noch gut, solange die Rente des Partners das Familieneinkommen sichert, denn die Rentenansprüche dieser Frauen bewegen sich am Minimum. Aber was passiert, wenn der Partner plötzlich nicht mehr ist:

Plötzlich ist das Leben nur noch halb so teuer!???. Aus diesem Grund wird ja auch nur noch die Hälfte der Rente des Mannes als Witwenrente gezahlt…

Nun fragt man sich, was verbilligt sich denn? Einzig und alleine sind dies die Kosten für Nahrungsmittel. Die Kosten für Wohnung und Energie verringern sich jedoch nur geringfügig. Aber es ist schon ein Unterschied, ob die fixen Kosten aus 100% oder aus 50% aufgebracht werden müssen.

So zählen heute viele der einst starken Frauen, des Wiederaufbaus und des Wirtschaftswunders zu den Ärmsten der Armen! Sie verzichten vielfach auf staatliche Hilfen, weil diese in Anspruch zu nehmen ihrem Selbstwertgefühl widerspräche. Es ist somit sicher kein Einzelfall, wenn Seniorinnen Pfandflaschen sammeln, Gemüse- und Obst im Supermarkt aus dem weggeworfenen Grüngut holen, oder sich nur Brot vom Vortag kaufen.

Auch wenn es mittlerweile die Regel ist, dass Frauen zum Familieneinkommen beitragen, so doch meist durch Teilzeitarbeit oder minder bezahlte Minijobs, trotz meist guter Ausbildung. So erreichen sie auch heute nur geringe eigene Rentenansprüche. Wenn nun das Rentenniveau abgesenkt wird, werden die ohnehin geringen Renten der Frauen weiter sinken. Eine Frau von der Leyen sollte sich vergegenwärtigen, dass es einen gravierenden Unterschied macht, ob Frau von 50% von 8.000€ leben kann oder mit 50% von 1.800€ auskommen muss.

Deshalb kann nur dem gefolgt werden, was in dem offenen Brief vom 14. September 2012 an die Spitzengenossen Gabriel, Steinmaier und Steinbrück gerichtet wird:

Zur beitragserworbenen Rente ist eine steuerfinanzierte Garantierente zu gewähren, die sich aus einer erforderlichen Steuergerechtigkeit finanziert:
Der Spitzensteuersatz und die Kapitalertragssteuer müssen angehoben, wieder eine Vermögenssteuer eingeführt und die Erbschaftssteuer gerecht werden. Alle müssen steuerpflichtig werden, auch wer im Ausland wohnt. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sonder muss ernsthafter als bisher bekämpft und geahndet werden.

Schweden liefert ein gesundes, gutes Beispiel. Dort wird eine Garantierente gezahlt auf welche alle Bewohner, die mindestens drei Jahre in Schweden gelebt haben, ohne Prüfung der Bedürftigkeit einen Anspruch haben. Die Höhe ist dabei an zwei Voraussetzungen geknüpft: Wer weniger als 40 Jahre in Schweden gewohnt hat, bekommt entsprechend weniger und die Garantierente wird um die Höhe der eigenen, beitragserworbenen Rente gekürzt, wobei aber auf jeden Fall mehr als die Garantierente ausbezahlt wird.

Es scheint ein deutsches Phänomen zu sein, unbedingt kein gutes Beispiel zu übernehmen, sonder immer „das Rad neu zu erfinden“. Oder wird mit dem „neuen“ Konzept zur Rentenpolitik eine mögliche große Koalition ins Auge gefasst?

Das vorgestellte Konzept jedenfalls wird dem demografischen Wandel und den immer noch gegebenen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern nicht gerecht
werden können um so mehr, als immer noch die Diskussion um eine Absenkung des Rentenniveaus nicht abgeschlossen ist.

Die sozialpolitische Zielsetzung darf in Hinblick auf eine sozialverträgliche Rentenpolitik nicht zu Gunsten etwaiger, möglicher Regierungsbeteiligung hinten angestellt werden. Dies schon aus Achtung gegenüber unseren Eltern und Großeltern und auch in Hinblick auf die künftige Rentengeneration der heutigen Mütter und pflegenden Kinder.

Von Kerstin Rappsilber (stellvertretende ASF Kreisvorsitzende)

 

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